Kommunalpolitik

Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken.

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.

Literatur

Andreas Kost, Hans Georg Wehling (Hrsg.): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern. Eine Einführung. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2003, ISBN 3-89331-526-8

Quelle: Kommunalpolitik bei Wikipedia.org

 
kommunalpolitik.1279652247.txt.gz · Zuletzt geändert: 20/07/ 201020:57 von roter_admin
 
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