Neues Wahlrecht

Bei der Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 wird das neue bremische Wahlrecht zum ersten Mal angewandt.

Drei wichtige Änderungen gibt es:

  • Sie können nicht nur Parteien wählen, sondern auch Personen. Möglich ist nun sowohl eine Listen- , wie auch eine Personenwahl.
  • Aus 1 mach 5. Sie haben nicht nur wie bisher eine Stimme, sondern bis zu fünf Stimmen.
  • Das Wahlalter wurde abgesenkt. Alle, die zum Wahltag 16 Jahre alt sind und im Land Bremen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sind, dürfen wählen.

Die Änderungen gelten auch für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven.

Wie funktioniert das? Ihre fünf Stimmen können Sie auf unterschiedliche Art und Weise verteilen.

  • Alle Stimmen können für eine/n Bewerber/in abgegeben werden. Das nennt man kumulieren.
  • Sie können jede einzelne ihrer fünf Stimmen für Bewerber/innen aus verschiedenen Parteien abgeben. Das nennt man panaschieren.
  • Statt oder neben der Wahl einzelner Bewerber/innen können die Stimmen für eine oder mehrere Parteien abgegeben werden. Das nennt man Listenwahl. Auch diese fünf Stimmen können kumuliert und

panaschiert werden - d.h. sie können auf die Listenvorschläge unterschiedlicher Parteien verteilt werden.

Wer erhält wie viele Mandate?

  • Alle Stimmen die eine Partei erhalten hat (Listen- und Personenstimmen), werden zusammengezählt. Daraus ergibt sich, wie viele Abgeordnete die Partei entsendet.
  • Dann werden die Listen- und Personenstimmen getrennt ausgezählt. Daraus ergibt sich, wer über die Listenwahl und wer über die Personenwahl in die Bürgerschaft einzieht.
  • Im ersten Schritt der konkreten Mandatszuteilung auf die errungenen Sitze, wird das Kontingent der Listenwahl abgearbeitet. Und zwar nach dem Verhältnis, der Stimmenanteile der Liste. Erst dann findet das Ergebnis der Personenwahl Berücksichtigung.

Was ändert sich sonst noch?

  • Aufgrund der Größe des neuen Stimmzettels wird es keine amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl mehr geben.
  • Bei der Briefwahl wird es nach wie vor Umschläge geben. Anders als früher müssen Sie bei der Beantragung der Briefwahl aber keine Gründe mehr angegeben.
  • Wahrscheinlich wird es am Wahlabend kein amtliches Endergebnis geben. Wegen des wesentlich größeren Aufwandes der Stimmenauszählung wird am Wahlabend lediglich bekannt gegeben werden können, wie viele Sitze eine Partei bei der Wahl errungen hat. Welche Einzelpersonen in die Bürgerschaft einziehen, wird erst zwei bis drei Tage später feststehen.
 
neues_wahlrecht.1281685290.txt.gz · Zuletzt geändert: 13/08/ 201009:41 von spd_bremerhaven
 
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